Klar ist: ein Faltcaravan darf in Deutschland maximal zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen geparkt werden. Das regelt §12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung. Soweit so gut. Doch was gilt für Falter bei gemieteten Parkflächen, Gehwegen oder speziellen Parkzonen. Dieser Blog-Beitrag klärt auf und zeigt, wo und wie lange ein Zeltanhänger in der Bundesrepublik parkiert werden darf.

Faltcaravan parken

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