Der Moment ist gekommen – der Traum-Faltcaravan ist gekauft und kann nun vom Händler abgeholt werden. Doch bevor das Campingabenteuer starten darf, muss der Falter zunächst bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Straßenverkehr angemeldet werden. Welche Dokumente in Deutschland dafür notwendig sind und wie der Zeltanhänger auch wieder abgemeldet werden kann erläutern wir im Blog-Beitrag.
Schlagwort: Abmeldung
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Hallo, ich bin Christopher. Stolzer Familienvater, Hobby-Faltcaravaner und passionierter Autor dieser Webseite.
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Dann bist Du hier auf faltcaravaning.net genau richtig. Die Seite enthält alle relevanten Infos rund um das Campen mit dem Zeltanhänger.
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"Für uns Faltwagenneulinge ist Ihre Internetseite wirklich sehr interessant und hilfreich. Vielen Dank dafür."
Birgit aus Düsseldorf (Jamet/Montana Faltcaravanerin)
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