Seit 2002 ist sie in Deutschland gesetzliche Pflicht: die Haftpflichtversicherung für Anhänger. Damit muss sich auch ein Faltcaravan-Eigentümer um den Versicherungsschutz seiner mobilen Behausung kümmern. Herausforderung dabei ist: viele Versicherer können mit einen Zeltanhänger nichts anfangen. Was es bei der Versicherung zu beachten gibt und wie Du Deinen Falter richtig versicherst, erklären wir Dir im Blog-Beitrag.
Schlagwort: Versicherung
“Holiday in comfort, Holiday in Style” zu deutsch “Urlaub mit Komfort, Urlaub mit Stil” ist der Slogan von Pennine Outdoor Leisure, einem Faltcaravan-Hersteller aus England. Im deutschsprachigen Raum weniger bekannt, hat der sog. “Folding Camper” Spezialist aktuell drei Modelle im Repertoire. Was Pennine Outdoor Leisure nun genau von anderen europäischen Herstellern unterscheidet und wo die Besonderheiten der britischen Zeltanhänger liegen erfährst Du im Blog-Beitrag.
Niemand zahlt gern zuviel. Diese Weisheit gilt auch für die in Deutschland geltende Kraftfahrzeugsteuer. Obwohl die Abgabe bei einem Zeltanhänger sehr gering ausfällt, liegt sie dennoch nicht bei null und muss jedes Jahr neu abgeführt werden. Bei einem Faltcaravan mit einem hohen zulässigen Gesamtgewicht sind das immerhin 50 Euro und mehr. Jedes Jahr. Doch es gibt eine Möglichkeit dem Staat ein Schnippchen zu schlagen und die Steuerlast zu reduzieren. Ablastung heißt das Schlagwort. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, weshalb noch abgelastet werden sollte und was Du tun musst um bei Steuern und Versicherung zu sparen erfährst Du im Beitrag.
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Ein Manko eines Faltcaravans ist sein Diebstahlschutz. Im Unterschied zu Wohnmobilen und -anhängern sind die Wertsachen im Innern des Zeltanhängers nicht gegen Zugriff vor Langfingern gesichert. Es fehlt die verschließbare Tür. Mit Hilfe welcher Maßnahmen und Ausrüstung Du Deinen Falter sicherer machen kannst, zeigen wir Dir im Blog-Beitrag.