Abenteuer Zeltanhänger

Schlagwort: Kraftfahrzeugsteuer

Ablastung des Faltcaravans – Gründe, Sparpotentiale und Vorgehen

Niemand zahlt gern zuviel. Diese Weisheit gilt auch für die in Deutschland geltende Kraftfahrzeugsteuer. Obwohl die Abgabe bei einem Zeltanhänger sehr gering ausfällt, liegt sie dennoch nicht bei null und muss jedes Jahr neu abgeführt werden. Bei einem Faltcaravan mit einem hohen zulässigen Gesamtgewicht sind das immerhin 50 Euro und mehr. Jedes Jahr. Doch es gibt eine Möglichkeit dem Staat ein Schnippchen zu schlagen und die Steuerlast zu reduzieren. Ablastung heißt das Schlagwort. Was unter diesem Begriff zu verstehen ist, weshalb noch abgelastet werden sollte und was Du tun musst um bei Steuern und Versicherung zu sparen erfährst Du im Beitrag.

Ablastung

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Faltcaravan-Steuern – gering aber nicht null

“Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.” – Dieses Zitat wird Benjamin Franklin, einem der Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika zugeschrieben. In einem Brief an Jean-Baptiste Leroy am 13. November 1789 soll er den Satz verwendet haben. Nun, einen Faltcaravan gab es zu dieser Zeit noch nicht. Dafür langt heute der deutsche Fiskus zu, wenn es um die Besteuerung des Zeltanhängers geht. Und um Faltcaravan-Steuern geht’s in diesem Blog-Beitrag.

Faltcaravan-Steuern

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