Der Moment ist gekommen – der Traum-Faltcaravan ist gekauft und kann nun vom Händler abgeholt werden. Doch bevor das Campingabenteuer starten darf, muss der Falter zunächst bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Straßenverkehr angemeldet werden. Welche Dokumente in Deutschland dafür notwendig sind und wie der Zeltanhänger auch wieder abgemeldet werden kann erläutern wir im Blog-Beitrag.
Schlagwort: Kraftfahrzeugzulassungsstelle
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"Für uns Faltwagenneulinge ist Ihre Internetseite wirklich sehr interessant und hilfreich. Vielen Dank dafür."
Birgit aus Düsseldorf (Jamet/Montana Faltcaravanerin)
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