Klar ist: ein Faltcaravan darf in Deutschland maximal zwei Wochen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen geparkt werden. Das regelt §12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung. Soweit so gut. Doch was gilt für Falter bei gemieteten Parkflächen, Gehwegen oder speziellen Parkzonen. Dieser Blog-Beitrag klärt auf und zeigt, wo und wie lange ein Zeltanhänger in der Bundesrepublik parkiert werden darf.

Faltcaravan parken

Öffentliche Straßen und Plätze

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Das Parken eines zusammengeklappten Faltcarvans auf allgemein zugänglichen Straßen ist in §12 Abs. 3b Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (siehe Wikipedia). Danach darf ein vom Zugfahrzeug abgekoppelter Anhänger nicht länger als 2 Wochen auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Verstößt Du gegen diese Regelung , so wird Stand 2016 ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Falter weiterhin mit der Zugmaschine verbunden ist. Dann kann er nämlich unbegrenzt lange dort abgestellt werden, außer Verkehrszeichen verbieten explizit diese Form des Parkens.

Regelmäßig berichtet die online und offline Welt von Fällen, bei denen die Ordnungshüter die Position des Anhängers mit Kreide kennzeichnet und das Bußgeld genau zwei Wochen später eintreibt. Du solltest selbst einschätzen, ob die regionalen Ordnungshüter verstärkten Wert auf die Parkraumsituation legen. Wir wohnen selbst in einer belebten öffentlichen Straße auf denen Anhänger und Wohncaravans regelmäßig über mehrere Wochen abgestellt werden. Offenbar ohne Entrichtung von Bußgeldern.

Parkfläche mit Zusatzschildern

Das Parken-Verkehrszeichen (Zeichen 314) weist in Deutschland öffentliche Parkflächen aus (siehe Webtipp). Durch Zusatzzeichen können auf diese Parkflächen Einschränkungen auferlegt werden, wie beispielsweise zeitliche Begrenzung, Parken für Berechtigte oder nach Fahrzeugarten. Erfolgt die Einschränkung auf eine bestimmte Fahrzeugart (z.B. Busse, PKWs) darfst Du Deinen Faltcaravan auf diesen Parkplätze nicht parken.

In der Praxis solltest Du darauf achten, ob ein Parkplatz durch Zusatzbeschilderung nur für PKWs ausgewiesen ist. Meist findet sich in der Nähe auch Parkfläche für Gespanne auf denen Du dann Deinen Zeltanhänger bis maximal 2 Wochen rechtmäßig parken kannst.

Gehwege

Soweit die Parkflächenmarkierungen das Parken auf Gehwegen erlauben (Verkehrszeichen 315), gilt das nur für Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t (vgl. § 41 Abs. 3 Ziff. 7, & 42 Abs. 4 StVO oder Webtipp).

Besitzt die Kombination aus Zugmaschine und Faltcaravan eine höhere Gewichtsmaße als 2,8t und unterschreiten beide allein diese Obergrenze, dann solltest Du sie einfach voneinander abgekoppelt auf dem Gehweg abstellen. Erneut gilt eine Frist von maximal 2 Wochen.

Mietparkplätze und Tiefgarage

Auf gemieteten Parkflächen richtet sich die Frage der Zulässigkeit des Parkens nach den Bestimmungen des Mietvertrages.

Unserer Erfahrung nach ist es den meisten Vermietern gleich, ob auf ihrem vermieteten Parkplatz ein Auto, ein Motorrad oder eben ein Faltcaravan steht. Hinweis: Einige Mietverträge definieren explizit das Fahrzeug, welches auf dem Mietparkplatz abgestellt werden darf. In solchen Fällen empfehlen wir Dir den Vermieter zu kontaktieren und den Vertrag auf Deinen Zeltanhänger zu erweitern.

Alle Angaben beruhen auf eigener Recherche und sind ohne Gewähr.

Fazit

Maximal 14 Tage. Das ist in Deutschland die Höchstdauer für das Parken eines Zeltanhängers auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen. Falls Du diese Zeitspanne leicht überziehst, schleppen die Ordnungshüter Deinen Faltcaravan sicherlich nicht gleich ab. Längerfristig bist Du jedoch auf eine stabile Lösung für das Thema ‘Falter-Dauerparken’ angewiesen. Spätestens zur kalten Jahreszeit sollte Dein Reisemobil dann mit einem festen Dach über dem Kopf lagern um wieder fit in die neue Campingsaison zu starten.

> Stellst Du Dein Faltcaravan regelmäßig auf öffentlichen Straßen ab? Berichte uns per Kommentar von Deinen Erfahrungen!