Als wir uns im Januar 2015 auf der CMT in Stuttgart für den Camp-let Classic entschieden, ergänzten wir unseren Neukauf gleich mit der passenden Zubehör des Herstellers. Nach drei Monaten fast ununterbrochener Nutzung auf Reisen, wollen wir in diesem Blogbeitrag ein persönliches Fazit ziehen.
Kategorie: Kaufen & Mieten (Seite 4 von 6)
Es ist soweit. Durch Webrecherche hat sich ein vielversprechender gebrauchter Faltcaravan aufgetan. Auf den Website-Fotos sieht der schicke Falter fast wie neu aus. Doch halt! Ein interessanter Kauf-Kandidat sollte unbedingt persönlich unter die Lupe genommen werden. Wie Du in nur drei Schritten einen gebrauchten Falter prüfen kannst und welche Kriterien dabei wichtig sind erklären wir Dir in diesem Beitrag.
Zwischen Mai und August 2015 waren wir drei Monate mit dem Faltcaravan Camp-let Classic in Skandinavien unterwegs. In diesen 80 Reisetagen konnten wir den Falter des gleichnamigen dänischen Herstellers intensiv auf Herz und Nieren prüfen. Unsere Erfahrungen mit dem Faltcaravan-Modell fassen wir in diesem Camp-let Classic Review zusammen.
Das Jahr 2016 steht in den Startlöchern, noch wenige Wochen bis zum Campingauftakt. Bereits seit Januar finden Vielerorts Reise & Freizeitaustellungen statt. Zahlreiche Anbieter präsentieren ihre Produktneuheiten. Doch lohnt sich für den Faltcaravan-Interessenten der Gang auf eine Campingmesse? Schließlich ist der Besuch mit Kosten- und Zeitaufwänden verbunden, das Wochenende sowieso bereits kurz genug. Im Beitrag erfährst Du, warum Du vor dem Kauf eines neuen Zeltanhängers unbedingt eine Campingmesse besuchen solltest und wie Du Deinen Messetag optimal vorbereitest.
Der Moment ist gekommen – der Traum-Faltcaravan ist gekauft und kann nun vom Händler abgeholt werden. Doch bevor das Campingabenteuer starten darf, muss der Falter zunächst bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Straßenverkehr angemeldet werden. Welche Dokumente in Deutschland dafür notwendig sind und wie der Zeltanhänger auch wieder abgemeldet werden kann erläutern wir im Blog-Beitrag.
“Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.” – Dieses Zitat wird Benjamin Franklin, einem der Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika zugeschrieben. In einem Brief an Jean-Baptiste Leroy am 13. November 1789 soll er den Satz verwendet haben. Nun, einen Faltcaravan gab es zu dieser Zeit noch nicht. Dafür langt heute der deutsche Fiskus zu, wenn es um die Besteuerung des Zeltanhängers geht. Und um Faltcaravan-Steuern geht’s in diesem Blog-Beitrag.
Darf ich mit meinem Faltcaravan im Schlepptau mit 100km/h reisen? Diese Frage fällt spätestens bei der Planung des nächsten weit entfernten Urlaubsziels. Bei einer Streckenlänge von 800km macht es nämlich einen Unterschied von 2 Stunden, ob die Fahrt bei 100km/h oder nur bei 80 km/h Maximalgeschwindigkeit stattfindet. Zwei Stunden, die wir lieber bereits am Ziel verbringen. Im Blogbeitrag erfährst Du die Voraussetzung für Full-Speed mit dem Falter.